Falsche Kostenschätzung

Kostenschätzung fehlerhaft: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

1. Ein Schadstoffgutachten, das der Vorbereitung einer Grundstückssanierung dient, ist als Planungsleistung anzusehen. Gleiches gilt für eine auf der Grundlage eines Schadstoffgutachtens abgegebene Kostenermittlung/Kostenschätzung.

2. Ansprüche wegen Mängeln einer Kostenermittlung/Kostenschätzung für die Vollsanierung eines Grundstücks verjähren in zwei Jahren. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück bebaut ist.

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17


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