Bauzeitverlängerung - Honorarerhöhung?
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Hat ein Architekt/Ingenieur für den Fall der Überschreitung einer bestimmten Bauzeit Anspruch auf Vergütung des Mehraufwandes, sind an dessen Nachweis hohe Anforderungen zu stellen. Allein die zeitliche Verschiebung von Überwachungsmaßnahmen begründet keinen Mehrvergütungsanspruch. Nur solche Mehraufwendungen sind zu erstatten, die aus – dem Architekten/Ingenieur nicht zurechenbaren – Bauzeitenverzögerungen kausal resultieren. Ein solcher Nachweis ist ohne zeitnahe Dokumentaiton nicht zu führen.
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - 27 U 399/03