Alle Jahre wieder...

Alle Jahre wieder… Verjährung!

Welche Ansprüche verjähren am 31. Dezember 2012? Grundsätzlich gilt: Alle Ansprüche, die 2009 fällig geworden sind. Was in diesem Jahr nicht mehr gerichtlich geltend gemacht wird, verjährt gegebenenfalls.

Alle Jahre wieder … Geschenke!

Wenn Ihnen mit der Weihnachtspost Geschenke zugehen und Sie Angestellter einer Firma sind, sollten Sie die Compliance-Richtlinien des Arbeitgebers kennen. „Compliance“ steht für Regeltreue und Wohlverhalten.  Der Personalleiter eines pfälzischen Unternehmens hatte sich um diese Festlegungen nicht gekümmert und von einem Zulieferer des Arbeitgebers teure Fußballkarten angenommen. Er wurde fristlos gekündigt, klagte dagegen und verlor durch alle Instanzen.

Aber auch wenn Sie etwas verschenken wollen, ist Vorsicht geboten. Dies kann Bestechung im Geschäftsverkehr sein. Und das ist nicht nur strafbar, sondern kann Angestellte ebenfalls ihren Job kosten. Aber auch kleine Geschenke können Sie und Ihren Geschäftspartner in Schwierigkeiten bringen. Ein Einzelhandelsunternehmen gab die Parole aun seine Geschäftspartner heraus: "Keine Weihnachtsgeschenke an unsere Mitarbeiter! Auch nicht den sprichwörtlichen Kugelschreiber!" Einfache Weihnachtskarten sind dagegen rechtlich unproblematisch... Zwar ist klar, dass Unternehmen Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro von der Steuer absetzen können. Ab wann genau das Geben oder Annehmen von Präsenten aber strafbar ist, ist nicht eindeutig geklärt. Konkrete Euro-Limits schreibt das deutsche Recht nicht vor, in jedem Land gelten andere Schenksitten. In letzter Instanz entscheiden Richter oder Staatsanwalt, was angemessen war.


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