AGB in Planervertrag

Ingenieurbüro haftet auch für fahrlässig verursachte Planungsmängel!

Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Planungsbüros, wonach Ansprüche des Auftraggebers wegen fahrlässig verursachter Mängel ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam.

OLG Celle, Urteil vom 28.10.2015 - 14 U 25/15


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