160 Tage krank

Einem Arbeitnehmer kann nicht allein aufgrund der Tatsache gekündigt werden, dass er 160 Tage im Jahr krankheitsbedingt gefehlt hat. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Postbote innerhalb eines Jahres wegen verschiedener orthopädischer Beschwerden an 160 Tagen gefehlt. Das Unternehmen hatte ihm aufgrund einer Diagnose der Betriebsärztin, die den Gesundheitszustand des Postboten als problematisch beurteilte, gekündigt. Nach Ansicht der Frankfurter Arbeitsrichter wäre eine Kündigung nur aufgrund eines unabhängigen Sachverständigengutachtens möglich gewesen. Allein die hohe Fehlzeit rechtfertige ebenso wenig eine Kündigung.

ArbG Frankfurt a.M. 18 Ca 13061/03


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren