Feb 2020

27

Sunline - Haftungsfragen und neues Vertragsrecht

Seit Anfang 2018 gibt es ein neues kodifiziertes Baurecht im BGB. Auch für Architekten- und Ingenieure haben sich vertragsrechtliche Änderungen und damit neue Haftungsrisiken ergeben.  Häufig wird der Planer oder Architekt vom Auftraggeber um Beratung bzw. Ausarbeitung des Bauvertrages gebeten. Die Leistungsphase 7 beinhaltet die Mitwirkung bei der Vergabe und schafft den Raum für die Aufstellung von Vertragstexten und Vertragsverhandlungen. Damit das rechtlich „schöpferische“ Wirken nicht zu unüberschaubaren Risiken und neuen Haftungsfeldern führt, sollte der Planer Grundkenntnisse im Vertragsrecht besitzen.  


Dateien zum Herunterladen