Was ist ein Globalpauschalpreisvertrag?

Ist der Leistungsumfang nicht anhand der Vertragsunterlagen definiert, sondern nur das Leistungsziel beschrieben, liegt ein sog. Globalpauschalpreisvertrag vor. Bei diesem kommen Preisanpassungen wegen Mengenänderungen nur nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Betracht.

OLG Naumburg/BGH, Entscheidung vom 02.02.2006 - 4 U 56/05


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