Verwendung von AGB

In Bauverträgen sind vorformulierte Vertragsbedingungen nur dann Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Verwender im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht der Mehrfachverwendung hatte (BGH, Urteil vom 13.09.2001 – VII ZR 487/99).


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