Stundenlohnabrechnung beim BGB-Vertrag

Regelmäßig treten Streitigkeiten auf, wenn vertaglich nicht geklärt ist, wie konkret Stundenlohnarbeiten abzurechnen sind. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Auftragnehmer für die Vertragsleistung aufgewendet hat...

 


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