Prüfungs- und Hinweispflicht

Im Rahmen der Mängelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erkennbare Beschaffenheit der Leistung anderer Unternehmer zu berücksichtigen und auf eventuelle Risiken für Leistungen von Nebenunternehmern, die auf seinem Werk aufbauen, hinzuweisen.

OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2006 - 8 U 243/05


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