Nachträge und Pauschalvertrag

Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung zum Pauschalpreis mit dem Einbau von Klimageräten und dem Neuaufbau der Versorgungs- und Abwasserleitungen beauftragt, jedoch nur "ab Übergabe Versorgungsunternehmen", sind die Mehrkosten für einen Stromanschluss mit höherer Leistung vom Auftraggeber zu tragen.
OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012 - 17 U 5/12


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