Nachbesserung auch bei hohem Aufwand
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                            29.12.2011
 Von Hans-Michael Dimanski
Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht. 
BGH_Urteil vom 10.11.2005, Az: VII ZR 64/04