Mangelbeseitigung und fiktive Kosten

Mangel wird nicht beseitigt: Welche Kosten können fiktiv geltend gemacht werden?

Wird ein Mangel (hier: Löcher im Holzboden durch Betreten des Parketts mit Nagelschuhen) nicht beseitigt, können lediglich die zur reinen Beseitigung des Schadens erforderlichen Kosten fiktiv geltend gemacht werden. Für alle darüber hinausgehenden Begleit- und Folgekosten (z. B. für Malerarbeiten) kommt nur ein konkreter Zahlungsanspruch in Betracht.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2015 - 5 U 97/14


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