Kann Vertragskündigung in AGB ausgeschlossen werden?

Freies Kündigungsrecht kann formularmäßig nicht ausgeschlossen werden!

1. Der Besteller kann den geschlossenen Werkvertrag jederzeit frei kündigen (§ 649 Satz 1 BGB). Dieses Kündigungsrecht kann durch eine Individualvereinbarung wirksam ausgeschlossen werden.

2. Das freie Kündigungsrecht des Bestellers ist eine zentrale Norm des Werkvertragsrechts. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers, wonach dieses Kündigungsrecht ausgeschlossen ist, benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam.

AG Köln, Urteil vom 31.05.2016 - 133 C 56/15


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