Fälligkeit der Schlussrechnung
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                            29.12.2011
 Von Hans-Michael Dimanski
Die Schlussvergütung des Auftragnehmers wird beim VOB/B-Bauvertrag bereits vor Ablauf der Höchstfrist von zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung fällig, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung prüft und feststellt; Fälligkeit tritt mit Zugang der Mitteilung beim Auftragnehmer ein. 
BGH, Urteil vom 19.01.2006 - IX ZR 104/03