Böse Falle: Widerrufsrecht

Muster-Widerrufsformular nicht ausgehändigt: Kein Wertersatz für erbrachte Leistung!

1. Der Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verbraucherverträgen verlangt nicht nur die Information des Verbrauchers über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren der Ausübung des Widerrufs, sondern auch die Aushändigung dieser Informationen. Dazu gehört auch das Muster-Widerrufsformular aus Anlage 2 zum EGBGB.
2. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt nicht, wenn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erfüllt sind.
3. Werden dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular nicht ausgehändigt, steht dem Unternehmer für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung kein Anspruch auf Wertersatz zu.

BGH, Urteil vom 26.11.2020- I ZR 169/19 


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