Auftraggeber nimmt Bürgen in Anspruch: Kann der Auftragnehmer das verhindern?

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18


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