AGB und Ausschluss einer Sicherungshypothek

Recht auf Einräumung einer Sicherungshypothek kann nicht ausgeschlossen werden!

Der in bauvertraglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Ausschluss des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB verstößt gegen § 307 BGB und ist damit unwirksam.

LG Berlin, Beschluss vom 04.06.2015 - 104 O 42/15


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