Abschlagsrechnung nicht bezahlt - Einstellung der Arbeiten

Abschlagsrechnung nicht bezahlt: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

1. Ein angekündigter Baustopp wegen nicht bezahlter Abschlagsrechnungen stellt jedenfalls dann keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar, wenn die abgerechneten Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß sind und und der Auftraggeber unmittelbar einen Wertzuwachs erhalten hat.

2. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen eines Baustopps, obwohl der Auftragnehmer zur Einstellung der Arbeiten berechtigt ist, ist die Kündigungserklärung dahin zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist (BGH, IBR 2003, 595).

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 799/16


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