Der neueste Beitrag vom 06.10.2017
Das Widerrufsrecht gilt auch für Werkverträge, wenn sie nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen werden. Über dieses Widerrufsrecht hat der Unternehmer den Verbraucher sorgfältig nach den Vorgaben des BGB zu belehren... ansonsten riskiert er seinen Werklohn.
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